Architekt AKH und ö.b.u.v. Sachverständiger
Von der IHK Offenbach am Main öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken.
(Information für Bauwillige und Bauherren auf der Internetseite der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen AKH, Auszug)
Die Berufsbezeichnungen Architekt / Stadtplaner bzw. Landschafts-, Innen- und Städtebauarchitekt sind geschützte Qualitätsbegriffe. Sie dürfen nur von solchen Personen geführt werden, die entsprechend in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingetragen sind. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossenes Studium der jeweiligen Fachrichtung, eine der Architekten- und Stadtplanerkammer nachzuweisende, an das Studium anschließende zweijährige Berufspraxis und der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Mit der Eintragung erlangt der Diplom-Ingenieur die Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung und unterliegt fortan der Berufsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die unter anderem eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung vorschreibt. Lediglich die Personen, die als Architekten in das Berufsverzeichnis eingetragen werden, erhalten mit der Eintragung auch die große (uneingeschränkte) Bauvorlageberechtigung.
Der Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Architektur verfügt nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (FH- oder Universitätsabschluss) über eine eingeschränkte, sog. kleine Bauvorlageberechtigung gemäß § 49 Abs. 6 HBO (Hessische Bauordnung). Im Gegensatz zum Architekten werden die Berufspraxis und das Vorhandensein einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung durch keine Instanz überprüft.
Der Begriff Planer ist nicht gesetzlich geschützt, er kann somit von jedermann geführt werden und steht deshalb nicht notwendig für eine ausreichende berufliche Qualifikation.
Verringern Sie deshalb mögliche Risiken bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens durch die Beauftragung eines Architekten. Diese Berufsbezeichnung steht für qualifizierte Ausbildungs- und Berufshaftpflichtversicherungsnachweise und eine standesrechtliche Kontrolle durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, die Verstöße gegen die Berufsordnung ahndet und zum Schutz der Verbraucher die Führung der Berufsbezeichnung überwacht.
© Dipl.-Ing Heinrich J. Wadenpohl Architektur- und Sachverständigenbüro Dreieich