Architekt AKH und ö.b.u.v. Sachverständiger

Von der IHK Offenbach am Main öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Zeichen für Sachverstand

Zeichen für SachverstandWer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität. Doch leider ist es für den Auftraggeber bisher nicht immer leicht gewesen, in der Flut von Anbietern im Sachverständigenwesen den richtig qualifizierten Sachverständigen sofort zu finden. Mit dem neuen Erscheinungsbild bieten wir allen öffentlich bestellten Sachverständigen die Möglichkeit, sich ihren geprüften Qualitäten entsprechend auf dem Markt zu präsentieren.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen e. V. in Köln

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder, qualifiziert oder nicht, als Sachverständiger bezeichnen.
Die „öffentliche Bestellung“ erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen durch die zuständige öffentlichrechtliche Stelle, wie die Industrie und Handelskammer Offenbach am Main.
Gesetzliche Grundlage bildet die Gewerbeordnung (§ 36 GewO). Die vom Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erarbeitete Muster-Sachverständigenordnung ist Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK.
Der Sachverständige wird hierbei auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist zeitlich (auf 5 Jahre) begrenzt und kann durch entsprechenden Nachweis, wiederum zeitlich befristet, verlängert werden. Hiermit ist zu den bereits vorhandenen Qualitätsmerkmalen ein weiteres Merkmal, die Qualitätssicherung, gegeben.

Neben der fachlichen Qualifikation und dem Nachweis der besonderen Sachkunde, sind auch die persönliche Eignung, Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit Beurteilungskriterien. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss einen Eid dahingehend ablegen, dass er die Gutachten unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstellt.

© Dipl.-Ing Heinrich J. Wadenpohl Architektur- und Sachverständigenbüro Dreieich